Der Feuerwehr steht gemäss Statuten des Zweckverbandes eine Feuerwehrkommission zu Seite. Zusammensetzung und Pflichten dieser Kommission sind in den Statuten festgelegt. Die Feuerwehrkommission besteht aus dem Feuerwehrkommandanten, dem Kommandanten-Stellvertreter, dem Fourier, dem Feldweibel, einem Offiziersvertreter, einem Mannschaftsvertreter sowie einem Mitglied des Feuerwehrrates. Der Feuerwehrkommandant ist Präsident der Feuerwehrkommission.
Der Kommission obliegen die folgenden Aufgaben:
- Wahlvorschläge gemäss Art. 4 Abs. 4 lit. a;
- Wahl der Wachtmeister, Korporale und Gefreiten;
- Wahl der Leitung der Jugendfeuerwehr;
- Aufgebote, Rekrutierung, Einteilung, Versetzung und Entlassung von Dienstpflichtigen;
- Aufstellung des Voranschlages für die Feuerwehr zuhanden des Feuerwehrrates;
- Anschaffungen gemäss genehmigtem Budget;
- Entschuldigungen gemäss Art. 30;
- Ausarbeiten von Pflichtenheften für die Chargierten.
Die Kommission ist zudem beratendes Organ für den Feuerwehrrat bezüglich aller die Feuerwehr und das Löschwesen betreffenden Fragen.
Mitglieder der Feuerwehrkommission (per 01.01.2023)
Hptm | Reto Kunz | Feuerwehrkommandant, Präsident |
Oblt | Adrian Schärer | Feuerwehrkommandant Stv. |
Oblt | Andreas Geu | Offiziersvertreter |
Fw | Pascal Herzog | Feldweibel |
Four | Kirsten Knöpfli | Fourier, Protokollführer |
Wm | Annemarie Baader | Mannschaftsvertreterin |
GR | Manuela Schällibaum | Delegierte Feuerwehrrat |